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Marius Borg Høiby bleibt in Untersuchungshaft

Marius Borg Høiby und sein Verteidiger rechneten fest damit, am Montag um 11 Uhr die Fussfessel loszuwerden. Vor Gericht kam am Ende alles anders.

(mia/pch)
Marius Borg Høiby darf die Untersuchungshaft mit Fussfessel in seinem Zuhause verbringen.
Marius Borg Høiby darf die Untersuchungshaft mit Fussfessel in seinem Zuhause verbringen. © imagoimages/Bestimage/Royalportraits Europe/Bernard Rubsamen/Bestimage
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Marius Borg Høiby bleibt in Untersuchungshaft. Das zuständige Gericht verlängerte sie am Montag um vier weitere Wochen, wie die norwegische Zeitung «VG» am Montag berichtet. Der 29-Jährige verbüsst sie weiterhin mit elektronischer Fussfessel in seinem Haus auf dem Anwesen Skaugum, verlassen darf er es nur mit Genehmigung.

«Das ist nichts, was ich mir wünsche», sagte Høiby laut «VG» am Montagmorgen, noch bevor die Entscheidung feststand.

Verteidiger sprach von konkreten Absprachen

Dass die Untersuchungshaft verlängert werden würde, war eine Überraschung für Høiby und seinen Verteidiger Petar Sekulic. Aus der Staatsanwaltschaft habe es Signale gegeben, dass eine Verlängerung gar nicht zur Debatte stehe. Geprüft worden sei stattdessen eine Lösung mit einem umgekehrten Gewaltschutzalarm.

Frustriert zeigte sich Høiby vor Gericht über die widersprüchlichen Ansagen. «Ich habe die Auflagen nicht gebrochen, ich habe genau das getan, was man mir gesagt hat.» Was ihn an der Fussfessel belaste, wollte das Gericht wissen.

«Es ist offensichtlich eine Belastung, das Haus nicht verlassen zu können. Nicht in den Laden gehen zu können, keine Freunde besuchen zu können. Auch wenn ich zu Hause sitze, sitze ich immer noch ein.»

Staatsanwaltschaft sieht weiter Wiederholungsgefahr

Staatsanwältin Hilde Strand bestätigte «VG», die Beamten hätten eine Freilassung vorbereitet, beschlossen gewesen sei sie nicht. Zunächst seien Vernehmungen der Geschädigten und des Beschuldigten nötig gewesen. «Die Entscheidung wurde am Freitag getroffen. Wir sind der Auffassung, dass die Wiederholungsgefahr weiterhin besteht», so Strand.

Dass Høiby zuletzt das Drogenverbot und die übrigen Auflagen eingehalten hat, nannte sie «positive Tendenzen», mehr aber auch nicht: «Vier Wochen sind zu kurz, um daraus zu schliessen, dass die Wiederholungsgefahr ausreichend reduziert ist.»

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Skaugum sei ohnehin besser als das Gefängnis Ila, auch weil Høiby dort mehr Kontakt zu seiner Mutter habe. Kronprinzessin Mette-Marit hat sich vor Kurzem einer Lungentransplantation unterzogen.

Urteil aus dem Juni ist nicht rechtskräftig

Høiby war im Juni unter anderem wegen der Vergewaltigung zweier schlafender Frauen und wegen Misshandlung in einer nahen Beziehung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er hat Berufung eingelegt, rechtskräftig ist das Urteil damit nicht. Am 13. Juli entschied das Gericht, dass er die Untersuchungshaft mit elektronischer Kontrolle auf Skaugum verbüssen darf.

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